Elmar L. Kuhn

Fundstücke - Augustus


August 2019

(Imperator Caesar Divi filius) Augustus (19 v. Chr.)

… der Mensch trägt die Verantwortung für die Pflichten und Aufgaben, die er sich als Ziel seines Handelns setzt; er hat sie durch alle Zeiten hindurch auf die Allgemeinheit und auf den Staat zu richten, und wenn er dies versäumt, so wird die Zeit formlos. …

(Die blinden Riesenmassen von Bürgern) folgen urteilslos einem jeden, der es versteht sich in dem schillernd verführerischen Gewand der Freiheit aufzuspielen und solcherart mit gauklerisch geschicktem Faltenwurf zu vertuschen, wie arg es aus überlebten und nichtssagenden Formelfetzen zusammengestückt und zusammengeflickt ist. So und nicht anders sieht die Freiheit der Volksmassen aus, und wahrlich, sie wissen selber darum! Sie wissen um die tiefe Unsicherheit, in der sie leiblich wie seelisch leben, sie wissen und sie wissen trotzdem nicht, dass eine neue Wirklichkeit sie umgibt, die sie weder zu erfassen noch zu leiten vermögen; sie wissen bloß, dass sie unberechenbaren Gewalten ausgeliefert sind, Gewalten von unerahnbarer Ausdehnung, Gewalten, die sie zwar manchmal benennen können, als Hungersnot oder als Seuche, als afrikanische Fehlernte oder als Barbareneinbruch, die ihnen aber, bei alledem, doch nur Ausdruck einer dahinter stehenden, noch tieferen, noch unberechenbareren, noch unerahnbareren Bedrohung sind; wahrlich, die Massen wissen um die Gefahren ihrer eigenen Freiheit, sie wissen um die Scheinfreiheit, die sie zur furchtsam aufgescheuchten, führerlos umherirrenden Herde macht. Und eben im Anblick dieser tiefen Unsicherheit, eben im Anblick all dieser inneren und äußeren Bedrohung …, wiederhole ich, dass die echte Freiheit sich ausschließlich in der römischen Ordnung findet, in der Wohlfahrt für alle, kurzum im Staat. …

Der Staat hat den Massen wieder jene leibliche und seelische Sicherheit zu bieten, welche sie verloren haben, er hat ihnen einen dauerhaften Frieden zu gewährleisten, er hat ihre Götter zu schützen, und er hat die Freiheit nach den Bedürfnissen der Gesamtwohlfahrt aufzuteilen. …

Unsicher wie ein Kind ist das Volk, furchtsam und fluchtbereit, wenn es im Stiche gelassen wird, gefährlich in seiner Unsicherheit, unzugänglich jeglichem Zuspruch, unzugänglich jeglicher Überlegung, fern aller Menschlichkeit, gewissenlos, unbeständig, sprunghaft, unverlässlich und grausam, und doch auch wieder freigebig und großherzig, aufopferungsfähig und mutig, wenn es sich selber findet, erfüllt von der ganzen Sicherheit des Kindes, in dem die Ahnung des richtigen Weges aufgedämmert ist, und das nun wie schlafwandelnd seinem Ziele zustrebt. … Wir haben des Volkes Kindersicherheit in der Sicherheit des Vaterhauses zu verschaffen, und wer solcherart die Sicherheit des Lebens und der Seele und des Glaubens verschafft, wer dies vollbringt, der und nur der ist auch auserwählt, das Volk zum Staate aufzurufen, … nur ein solcherart zuchtvoll auf dem Wege gehaltenes Volk wird sich selbst sowie seinen Staat nachhaltig genug verteidigen können, um mit ihm zeitüberdauernd zu werden, … Dies ist das Ziel, ewig in seiner Geltung, ewig für den Staat, ewig für das Volk. …

… ahnend, dass Macht im Irdischen stets dem Verbrecherischen zuneigt, und dass bloß ein Machtträger, der zugleich Sinnbild der ewigwährenden Wirklichkeit ist, solche Gefahr ausschließt. … Wir zwingen niemanden, unsere Einrichtungen anzunehmen, wir brauchen nichts zu überstürzen, wir haben Zeit und können warten, bis die Völker aus eigenem die Vorteile unserer Rechtsprechung, unserer Maße und Gewichte, unseres Münzwesens sich zunutze machen werden, … aber wir haben unabweislich die Pflicht übernommen, diesen Übergang zu römischem Denken schleunigst zu ermöglichen, …

Das römische Volk hat sich dem Willen der Götter gemäß seine Gesetze gegeben, es hat damit seine eigene Freiheit gezügelt, es hat sie zum Staate umgebildet und so sich selber den Weg zur apollinischen Klarheit und Ordnung gewiesen; dieser Weg muss eingehalten werden.

Hermann Broch: Der Tod des Vergil. Roman. 8. Aufl. Berlin: Suhrkamp, 2017 (st 2366), S. 332, 343f., 347f., 353.

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