Als das Konzil länger dauerte als erwartet, fürchtete man doch einen unerwünschten Preisanstieg der Lebensmittel. Deshalb schlossen die Grafen von Nellenburg, der Graf von Lupfen, Johannes Truchsess von Waldburg als königlicher Landvogt in Oberschwaben, die Grafen von Montfort-Tettnang, die Herren von Bodman sowie zehn weitere Adlige aus dem Hegau einerseits und die acht Reichsstädte um den Bodensee andererseits 1416 einen Vertrag, wodurch allen Händlern, vor allem auch Bäckern und Metzgern, verboten wurde, auf dem Land Korn, Schmalz und andere Lebensmittel aufzukaufen. Erlaubt wurden nur Käufe an den ordentlichen Markttagen in den Städten. Den städtischen Bürgern wurde verboten, Lebensmittel über den wöchentlichen Bedarf hinaus zu kaufen. Durch den Verkauf ausschließlich über die städtischen Märkte sollte unkontrollierter Aufkauf und spekulative Hortung verhindert werden. Insgesamt hat die Versorgung offenbar funktioniert, es kam zu keinen Engpässen und zu keiner ungebührlichen Teuerung.
„Gebacken Brot, ein gutes Weißbrot, fand man, wie viel man wollte. Viel Brot brachte man auf Karren, Wägen und zu Schiff. Auch waren viele fremde Brotbäcker in Konstanz, die täglich auf dem Markt backten. Die Pasteten waren mit Hühner und Fleisch gemacht und gut gewürzt. Man fand so viel von ihnen zu kaufen, als einer haben wollte. An Fleisch fand man genug, welcherlei Fleisch man wollte: Wildpret, Vögel, Schwein, Rind, Lamm.“ berichtet der Konzilschronist.