Unter der Bezeichnung Landvogtei können sich wenige etwas vorstellen. Ein Vogt ist jemand, der im Auftrag des eigentlichen Herrschaftsinhabers verwaltet und richtet. Ein Landvogt ist also ein Beamter, der einen bestimmten Bezirk verwaltet. Da die Landvogtei in Oberschwaben eine Reichslandvogtei war, verwaltete der Landvogt seinen Bezirk im direkten Auftrag des Königs bzw. Kaisers. Im größeren Teil der späteren Gemeinde Taldorf übte die Landvogtei seit dem Spätmittelalter die volle Landesherrschaft aus, in Bavendorf und in Taldorf selbst verfügte sie nur über die hohe und damit Blutgerichtsbarkeit.
Der Anfall des welfischen Erbes, des welfischen „Fürstentums“ an die Staufer Ende des 12. Jahrhunderts wurde zum „Grundstock des zum Territorium gewordenen staufischen Herzogtums Schwaben“. Die „werdende Landesherrschaft“ des Herzogtums umfasste nicht mehr trennbar Reichsgut, Herzogsgut und staufisches Hausgut.1 Als ab der Wende zum 13. Jahrhundert häufig Königs- und Herzogswürde in einer Hand vereinigt wurden, galten die schwäbischen Herzogsgüter als Reichsgut, die im Auftrag des Reichs von beamteten unfreien sog. Ministerialen verwaltet wurden. In den Wirren des sog. „Interregnums“, der königslosen Zeit ab 1254, schon vor dem Aussterben der Staufer 1268 löste sich die Reichsgutsverwaltung weitgehend auf. Die Grafenfamilien stärkten mit Beutegut aus dem staufischen Erbe ihre Positionen, die Ministerialen eigneten sich ihre Verwaltungsbezirke als Herrschaften eigenen Rechts an und stiegen in den niederen Adel auf.