Elmar L. Kuhn

Der Bauernkrieg von 1525 in Oberschwaben


Nachbarregionen

Die eigenständige Raumorganisation der oberschwäbischen Bauern unabhängig von den herrschaftlichen Territorien fällt besonders auf, wenn man Nachbarräume vergleicht. Im Herzogtum Württemberg, einem gefestigten großen Territorium, orientierte sich die bäuerliche Organisation ganz an der herrschaftlichen Ämtergliederung, auf der oberen Ebene strebten die Bauern eine Beteiligung an den bestehenden Landständen und ihrem auszuweitenden Regiment an. Im benachbarten Hegau blieb es bei der Kampforganisation eines rein militärisch operierenden Haufens ohne erkennbare innere regionale Gliederung und politische Ordnungsvorstellung. Balthasar Hubmaiers Waldshuter Verfassungsentwurf für eine gewählte Staatsspitze blieb wohl in seiner Schublade liegen.

In ihrem Programm einer stufenweise aufbauenden Eidgenossenschaft griffen die oberschwäbischen Führer ein Verfassungsmodell auf, das im deutschen Süden eine lange Tradition besaß. Das Beispiel der Schweiz war nahe und Schappeler verwies auf dem Titelblatt seiner Flugschrift „An die Versammlung gemeiner Bauernschaft“ auf dieses Vorbild: „Wer mehret Schweiz – der Herren Geiz“. Und zu gleicher Zeit schlossen sich die drei Bünde in Graubünden zu einem Freistaat zusammen, der in seinem Aufbau und seiner starken Gemeindeautonomie ganz den Vorstellungen der oberschwäbischen „Christlichen Vereinigung“ entsprach und Jahrhunderte Bestand hatte.

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