Elmar L. Kuhn

Landleben am Vorabend des Bauernkriegs


Kirche und Zehntherrschaft

Glaube als zentraler Bewusstseinsinhalt, die Kirche als „Gnadenanstalt“ und Spenderin der für Dies- und Jenseits entscheidenden Sakramente, bestimmten Weltbild und Denkhorizont, legitimierten Herrschaft und prägten alle Lebensbereiche. Die Pfarrkirche war nicht nur das „Haus Gottes“, das man regelmäßig aufsuchen musste, um der heilsnotwendigen Sakramente teilhaftig zu werden, sondern auch wöchentlich wiederkehrender zentraler Kommunikationsort, in dem Informationen ausgetauscht, Meinungen gebildet und Gemeinde als Gemeinschaft erfahren wurde. Zum Unterhalt des Pfarrers war eine Pfründe notwendig, meist ein sog. Widdumhof, dessen Abgaben dem Pfarrer zukamen. Außerdem bezog er Anteile am Zehnten und die sog. Stolgebühren, Gebühren für Taufen, Heiraten, Beerdigungen. Die Stellenbesetzung stand laut Kirchenrecht eigentlich dem Bischof zu, im Mittelalter hatten es sich die sog. Patronatsherren angeeignet, meist die dominierende Ortsherrschaft. Der Patronatsherr (zu unterscheiden vom Kirchenpatrozinium) schlug dem Bischof seinen Kandidaten vor. Wenn der Priesterkandidat seine meist in einem Art Lehrverhältnis gewonnenen Mindestkenntnisse bei einem Examen in der bischöflichen Kurie in Konstanz nachweisen konnte, hatte ihn der Bischof zu weihen und auf Vorschlag des Patrons in eine Stelle einzuweisen. Für den Unterhalt des Kirchenbaus hatte ein eigener Fonds zu sorgen, der sog. „Heilige“ oder die Kirchenfabrik, deren Vermögen von den Heiligenpflegern verwaltet wurde. Bisweilen gab es noch ein eigenes Mesnergut.

Am Gebiet der späteren Gemeinde Taldorf hatten ursprünglich sieben Pfarreien Anteil, von denen um 1500 noch fünf bestanden.55 Die Größe der Pfarrbezirke war extrem unterschiedlich, eine Liste von 1353 kurz nach der ersten großen Pestwelle nennt die Zahl der Häuser in jeder Pfarrei: Oberteuringen 150, Oberzell 40, Taldorf 18, Wernsreute 8, Alberskirch 7, Eggartskirch 3. 56Die große Pfarrei St. Martin Oberteuringen reichte mit Bavendorf und Ettmannsschmid in das spätere Gemeindegebiet hinein.57 Das Patronat über die Pfarrkirche Oberteuringen hatte die Reichsstadt Ravensburg zusammen mit der Herrschaft Schmalegg 1413 von den Grafen von Werdenberg erworben und dem Spital überlassen. In Bavendorf bestand eine in der Spätgotik neuerrichtete Kapelle St. Columban, in der der Helfer des Oberteuringer Pfarrers an jedem zweiten Sonntag eine Messe zu lesen hatte. Die Kapelle in Ettmannsschmid soll nach 1664 abgegangen sein.58 Mit dem Patronat der Pfarrkirche Oberteuringen war auch das Patronat der winzigen Pfarrei St. Isidor Eggartskirch von den Grafen von Werdenberg an die Reichsstadt Ravensburg übergegangen, deren Rat in diesem Fall die Pfarrstelle besetzte.

Drei Kirchenpatronate der Pfarreien in und um Taldorf erwarb das Kloster Weißenau im 14. und 15. Jahrhundert jeweils zusammen mit der ganzen oder teilweisen Grundherrschaft:59

  • 1309/1313 / 1343 das Patronat der Pfarrkirche St. Maria Oberzell von den Grafen von Werdenberg-Heiligenberg,60

  • 1435-1465 das Patronat der Pfarrei St. Petrus Taldorf von den Erben der Familie Wägeli in Ravensburg,

  • 1449 das Patronat der Pfarrei St,. Maria Alberskirch von der Familie Sälzli in Ravensburg.

Oberzell ließ sich das Kloster gleich 1343, Taldorf und Alberskirch 1473 vom Bischof in Konstanz inkorporieren. Damit eignete sich Weißenau die Pfründvermögen dieser Pfarreien an und bezog alle bisherigen Einkünfte der Pfarrer, musste aber seinerseits die Pfarrvikare unterhalten. Da 1486 die Kirche in Taldorf und die vier Altäre neu geweiht wurden, hatte das Kloster offenbar die dortige Kirche neu erbauen und ausstatten lassen. Alle genannten Pfarreien besetzte die Abtei in der Folge mit eigenen Chorherren,61 Alberskirch ab 1456, Taldorf ab 1486 und Oberzell spätestens ab 1525.62 Oberzell wurde direkt vom Kloster jenseits der Schussen versehen, in Alberskirch und Taldorf residierten die Chorherren in den dortigen Pfarrhäusern. Die zwei ursprünglich selbständigen Pfarreien in Adelsreute und Wernsreute waren mittlerweile eingegangen und wurden seit dem 15. Jahrhundert vom Pfarrer in Taldorf mitbetreut. Adelsreute war nach der Stiftung an das Kloster Salem von den Zisterziensern in eine Grangie, in einen eigenbewirtschafteten Hof, umgewandelt worden und benötigte für die Laienbrüder des Klosters keinen Pfarrer mehr, erst als die Grangie im 15. Jahrhundert wieder in einzelne Lehenhöfe aufgeteilt wurde, musste die Frage der Seelsorge wieder geklärt werden. 1453 verpflichtete sich der Pfarrer von Taldorf zur Seelsorge und versprach in der Adelsreuter Kapelle St. Maria monatlich eine Messe zu lesen. 1524 weihte der Weihbischof von Konstanz die neuerbaute Kapelle. Die Pfarrei Wernsreute war 1431 dem Stift Markdorf inkorporiert worden, blieb aber in der Folgezeit unbesetzt. Als der Markdorfer Kustos 1450-1486 gleichzeitig Pfarrer von Taldorf war, ließ er Wernsreute durch seinen Vikar betreuen.

Wie unterschiedlich die Pfarrstellen dotiert waren, lässt sich aus von den Bischöfen von Konstanz veranlassten Einkünfteregistern von 1353 und 1508 ersehen:63

  • Oberteuringen: 1353: 230 Scheffel Korn, 5 Pfd. Pfg. / 1508: 80 Pfd. Pfg.

  • Oberzell: 1353: 60 Scheffel Vesen, 30 Scheffel Hafer, 5 Pfd. Pfg., 6 urnae Wein / 1508: 10 Pfd. Pfg.

  • Taldorf: 1353: 106 Scheffel Korn, 12 Schilling Pfg. / 1508: 20 Pfd. Pfg.

  • Wernsreute: 1353: 35 Scheffel Korn / 1508: 15 Pfd. Pfg.

  • Alberskirch: 1353: 35 Scheffel Korn, 8 Schilling Pfg. / 1508: 10 Pfd. Pfg.

  • Eggartskirch: 1353: 45 Scheffel Korn, 18 Schilling Pfg. / 1508: 15 Pfd. Pfg.

„Heiligengütlein“, d. h. Güter, die nominell Eigentum des oder der „Heilige“n waren, denen die Kirche geweiht war, und aus deren Abgaben der Kirchenbau unterhalten wurde, sind für Alberskirch, Taldorf (in Taldorf, Bavendorf und Eggartskirch) und Wernsreute bekannt.64> Der „Heilige“ und sogar einzelne Altäre konnten Leibherr von Eigenleuten sein. So kaufte sich 1418 ein ganze Familie in Schlier vom Altar in der Kirche Taldorf frei , um sich anschließend in die Leibeigenschaft des Klosters Weingarten zu ergeben.65 Die Kirchenbaufonds wurden von Laien aus der Pfarrei, sog. Heiligen- oder Kirchenpflegern verwaltet, erstmals bezeugt sind sie für Wernsreute 1453.66 Eigene Mesnergüter sind für Alberskirch und Taldorf verzeichnet.67

Der Zehnte wurde von Zehntknechten gleich nach der Ernte noch auf dem Feld eingezogen. Seine ursprüngliche Bestimmung für kirchliche und soziale Zwecke hatte der Zehnt meist verloren, ein Viertel sollte für den Unterhalt des Pfarrers, ein Viertel für den Kirchenbau, ein Viertel für die Armen verwendet werden und ein Viertel dem Bischof zukommen. Den größten Teil des Zehnten hatten sich Grund-, Gerichts- oder Patronatsherren angeeignet, durch Kauf und Verkauf konnten die Zehntrechte den Eigentümer wechseln. Den Pfarrern waren meist nur kleinere Teile des Großzehnts an Korn verblieben, eher der oft in Geld abgelöste Kleinzehnt. Die oben bei den einzelnen Pfarreien aufgeführten Korneinkünfte dürften weitgehend aus dem Pfarrer verbliebenen Zehnten stammen. Von den inkorporierten Pfarreien waren die Zehntbezüge der Pfarrer dem Kloster zugefallen.

Ein Überblick über die Zehntverhältnisse kann hier nicht gegeben werden, Beispiele müssen genügen. In der großen Pfarrei Oberteuringen teilten sich den Zehnten das Spital Ravensburg und die Dompropstei Konstanz. 1400 war der Pfarrer zum Verzicht auf seine Zehnteinnahmen genötigt worden. Statt der bisher 230 Scheffel musste er sich nun mit 20 Scheffeln Korn begnügen. Als der Pfarrer von Taldorf 1453 die Seelsorge von Adelsreute übernahm, wurde ihm dafür der dortige Zehnten zugesprochen. Im frühen 19. Jahrhundert heißt es: „Die Zehntrechte sind vielfach verteilt, … theils von der Landvogtei, theils von Weissenau her, Theil haben die Pfarreien Thaldorf, Eggartskirch … und Theuringen, sodann die Spitäler Ravensburg und Constanz“ und die Dompropstei Konstanz.68

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