Der erste Geschichtsschreiber des Paulinerordens Gregor Gyöngyösi, 1520-1522 Generalprior mit Sitz in St. Lorenz bei Buda, wusste von den angeblich 16 Klöstern seines Ordens in Alemania et Suevia nur von Langnau und Anhausen die Namen und von zwei weiteren gab er ihre Lage in der Nähe von Schwäbisch Hall und Basel an, wobei mit dem ersten wieder nur Anhausen gemeint sein konnte und das zweite, Rotes Haus, damals gar nicht mehr bestand.1
1734 beklagte sich der Generalprior, nun residierend in Maria Tal nördlich von Preßburg im damaligen Nordungarn (heute Marianka in der Slowakei), beim päpstlichen Nuntius in Luzern, zuständig auch für das Bistum Konstanz, die schwäbische Ordensprovinz würde schimpflich gegen die Konstitutionen des Ordens verstoßen, neue unerhörte Erleichterungen einführen, die für sie selbst gefährlich, den anderen Provinzen gegenüber skandalös und für den ganzen Orden verderblich seien.2 Der Nuntius sah es gelassener, die Abweichungen seien von geringer Bedeutung und würden seit langer Zeit so praktiziert, ohne dass der Orden Schaden genommen hätte.3
Da die Provinz gegen alle Mahnungen der Ordensleitung zur Rückkehr zur observantia regularis auf ihren abweichenden Gebräuchen beharrte, strebte sie 1760 die Trennung vom Ordensverband und die Unterstellung unter den Bischof von Konstanz an. Der in der Nähe residierende Bischof könne die Ordensdisziplin besser überwachen als der weit entfernte Generalprior und zudem die Klöster der Provinz eher gegen Beeinträchtigungen ihrer Rechte schützen. Die Visitationen und Teilnahme an den Generalkapiteln würden die Provinz nur mit unzumutbaren Kosten belasten, ihr aber keinen Nutzen bringen.4 Der Generalprior fürchtete dagegen, dem Beispiel der schwäbischen Patres könnten andere Provinzen folgen, und so könnte schließlich die Auflösung des ganzen Ordens drohen.5 Der gleiche Provinzial, der die Trennung für „nützlich, erlaubt und notwendig“ erklärte, empörte sich, als einzelne Prioren den Trennungsbeschluss nicht mehr mittragen wollten, eine solche Revision eines Kapitelsbeschlusses verstoße gegen die Unterordnung der Glieder unter das Haupt.6
Die Kommunikation zwischen Provinz und ferner Ordensleitung und die Integration einzelner Provinzen unterschiedlicher Kulturräume in den Ordensverband bereitete offensichtlich Probleme.