Elmar L. Kuhn

Oberschwäbische Modelle


Flyer der Gesellschaft Oberschwaben

Konkretionen

Was ist nun der gemeinsame Nenner der hier vorgestellten Modelle? Wenn auch auf unterschiedlichen Sprachebenen formuliert und mit unterschiedlichen Akzentsetzungen, sind die genannten Modelle durchaus kompatibel.

Die Leitbegriffe der heutigen Gesellschaft Oberschwaben können als Quintessenz aller dieser Überlegungen aufgefasst werden können. Mit Regionalismus, Republikanismus, glückhafter Rückständigkeit und heiterer Moralität hat die Gesellschaft Oberschwaben in ihrem Manifest ein Bündel von Leitbegriffen formuliert, die aus der Geschichte Oberschwabens entwickelt, Leitziele für die Zukunft dieser Landschaft sein sollen. Denn die Gesellschaft Oberschwaben versteht sich nicht als bloßer Geschichtsverein, sondern sieht laut Satzung die „Entwicklung und Stärkung des oberschwäbischen Regionalbewusstseins“ als ihre Hauptaufgabe. Bewusstsein registriert nicht nur, sondern bewertet und strebt nach Umsetzung in Handeln.

Nicht zu übersehen ist aber, dass all diese Überlegungen und Begriffe recht abstrakt bleiben. Ich kann sie jetzt hier nicht entfalten, möchte aber einige Hinweise geben:

  • Regionalismus könnte im Sinne der Kommunitarismus-Diskussion als Beharren auf dem Recht einer regionalen Gesellschaft verstanden werden, eigene Lebensformen zu erhalten und ihren Erhalt zu fördern, ohne andere Formen und den Diskurs darüber zu verhindern.

  • Republikanismus versteht sich heute als praktizierte und hier historisch verankerte Demokratie von selbst.

  • Glückhafte Rückständigkeit könnte als ökologischer Konservatismus übersetzt werden.

  • Heitere Moralität meint, dass es einen Konsens über einen Kernbestand naturrechtlicher Normen geben muss und erinnert allzu verschämt an die Katholizität dieser Landschaft.

Als Maßstab jeglichen gesellschaftlichen Handelns haben die oberschwäbischen Bauern von 1525 ihre Forderung nach der „göttlichen Gerechtigkeit“ hinterlassen. Zu konkretisieren wäre das heute mit der kirchlichen Soziallehre, denn nur Päpsten sieht man es heute noch nach, wenn sie mahnen, dass „die Ordnung der wirtschaftlichen Angelegenheiten ... an der Ordnung des moralischen Lebens ausgerichtet werden“ müsse29und der „einzige rechtmäßige Grund für [den] Besitz [der Produktionsmittel] ... ist, daß sie der Arbeit dienen“30.

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