Wohl bald nach der Übernahme der Landvogtei nach 1541 teilte Österreich das Gebiet mit voller Landesherrschaft um Ravensburg und im Allgäu, nun eine sog. „Kameralherrschaft“, in 15 sog. Ämter ein, deren lokale Verwaltung jeweils ein Amtsknecht, seit dem 17. Jahrhundert ein Amann wahrnahm (siehe Karte). 1767 wurden den Amännern noch zwei Amtsdeputierte beigegeben. Nach einer Instruktion der 1760er Jahre hatte der Amann „auf Handhabung der obrigkeitlichen Befehl Acht zu geben“, die Urteile zu exekutieren, alle Frevel anzuzeigen, Heiratsverträge und Erbteilungen zu protokollieren, Einquartierungen aufzuteilen, die Steuern einzuziehen, Landstreicher festzunehmen und die Untertanen bei Streitigkeiten zu den Beamten der Landvogtei zu begleiten. Generell sollte er „Zucht und Ehrbarkeit unter den Untertanen erhalten“, die Wirtshäuser überwachen und alle zwei Monate die Schulen visitieren. Jeden Sonntag sollte der Amann mit seinen zwei Deputierten beraten, wie man die Landwirtschaft verbessern könne. Überhaupt sollte der Amann alles „was zur Wohlfahrt des Amtes und deren Untertanen gereichen kann, als getreue Vorsteher zu bewirken“.22 Einmal in der Woche hatten die Amänner, mit Sitz jenseits, also rechts der Schussen, jeweils am Montag, zum Verhörtag bei der Verwaltung der Landvogtei zu erscheinen. Spätestens im 17. Jahrhundert konnten die Untertanen eines Amtes ihren Amann wählen, ebenso wie später die Amtsdeputierten, anders als in den meisten benachbarten Territorien, wo die Herrschaften ihre Amtleute ohne formellen Wahlakt einsetzten. Nach 1750 durften die Amtsangehörigen allerdings nur noch drei Kandidaten vorschlagen, aus denen das Oberamt den in seinen Augen tauglichsten Bewerber auswählte. Häufig waren die Amänner Wirte, die immer wieder ermahnt wurden, die Untertanen nicht zu drängen, ihre Rechtsakte jeweils mit Gastereien im Wirtshaus zu verbinden.