Elmar L. Kuhn

Eitelhans Ziegelmüller, der Bauernkrieg und Oberteuringen


Organisation und Programm

Das Gebiet des Seehaufens umfaßte das ganze nördliche Seeufer vom Pfänder bis Sipplingen, landeinwärts bis Ostrach und Weingarten. Der Seehaufen seinerseits hatte sich wiederum Anfang März mit dem Allgäuer Haufen und dem nordoberschwäbischen Baltringer Haufen zur „Christlichen Vereinigung“ der Landschaft Oberschwaben zusammengeschlossen. In Memmingen beschlossen ihre Vertreter eine gemeinsame Bundes- und Landesordnung als Grundzüge einer neuen politischen Ordnung. Gemeinsam traten ihre Vertreter dem „Schwäbischen Bund“, der Bündnisorganisation der oberdeutschen Herrschaften, in Verhandlungen gegenüber. Die „Zwölf Artikel“ galten als ihr gemeinsamer Forderungskatalog und wurden weit über den oberschwäbischen Raum hinaus aufgegriffen.

An der Spitze des Seehaufens stand als Oberst Hans Jakob Humpis von Senftenau (bei Lindau), ein Niederadeliger aus Ravensburger Patriziat, der aber wenig hervortrat. Der Seehaufen gliederte sich wiederum in zwei Abteilungen, die meist getrennt operierten. Interessanterweise entsprach die Abgrenzung der beiden Abteilungen der alten Grafschaftsgrenze zwischen Linz- und Argengau. Im östlichen Bereich sammelte sich der Rappertsweiler Haufen unter dem Lindauer Kaufmann Hurlewagen auf den Plätzen Rappertsweiler beim Kloster Langnau, Neuravensburg, Oberreitnau, Wasserburg, Langenargen, Tettnang und um Altdorf/Weingarten. Die westliche Abteilung nannte sich zunächst nach Ailingen, dann nach Verlegung des Sammelplatzes der „Bermatinger Haufen“. Als „Versorgungsstützpunkt“ diente wie häufig ein benachbartes Kloster, in diesem Fall das Kloster Salem mit seinen großen Lebensmittelvorräten. Neben dem Hauptsammelplatz Bermatingen waren weitere „Plätze“ Ailingen, Owingen und später auch Markdorf und Meersburg. Zeitweise bestanden auch Verbindungen über den See hinweg auf den Bodanrücken. Die Dörfer der Umgebung versammelten sich jeweils auf dem „Platz“ des Fleckens, zu dem die besten Verbindungen bereits bestanden.

Die gesamte bäuerliche Organisation mit ihrer Hierarchie von Dorfgemeinden, „Plätzen“, Abteilungshaufen, Haufen und „christliche Vereinigung“ erinnert sehr an die alte Verfassungsorganisation Graubündens und der Vergleich mit dieser über Jahrhunderte funktionierenden territorialen Selbstverwaltung zeigt, dass das Organisationsmodell der Bauern durchaus realistisch und zukunftsträchtig , und in der räumlichen Territorialorganisation der bestehenden Herrschaftsgliederung zweifellos überlegen war.

Realistisch auf Absicherung des Aufstands gerichtet waren die ersten organisatorischen Maßnahmen der Linzgauabteilung des Seehaufens, des Bermatinger Haufens. „Um den ganzen Bodensee wurden in allen Kirchen und Kapellen die größten Glocken abgestellt. Sie haben verordnet, wenn sie geläutet werden, so sollen alle bewaffnet auf den Platz nach Bermatingen kommen und dort auf weiteren Bescheid vom Hauptmann und den Räten warten.“ Es wurde also ein Alarmsystem organisiert. Die großen Glocken sollten nicht mehr für den Gottesdienst, sondern nur noch zum Sturm geläutet werden. Außerdem musste die Finanzierung des Aufstands und seiner Führung gesichert werden: „Der Hauptmann mitsamt den Räten haben eine Steuer auferlegt, nämlich jeweils hundert müssen zusammen fünf Gulden geben zum Unterhalt des Hauptmanns, der Räte und Trabanten.“ Das Kommando des Haufens setzte sich genauso zusammen wie bei den anderen Haufen: An der Spitze ein Hauptmann, hier Eitelhans Ziegelmüller von Oberteuringen, die Räte, in der Regel vier, und weitere Mitglieder des Stabes. Insgesamt waren es „etwa zwölf Personen“, die ihr Hauptquartier im Salemer Kelhof in Bermatingen aufgeschlagen hatten.

Leider erfahren wir kaum etwas über ein Programm und konkrete Ziele des Bermatinger Haufens, die politischen Vorstellungen von Eitelhans Ziegelmüller bleiben uns damit weitgehend verborgen. Die bekannten Zwölf Artikel aller oberschwäbischen Bauern fordern vor allem Pfarrer, die im reformatorischen Sinne predigen, und unter Berufung auf die Bibel die „Freiheit eines Christenmenschen“, d.h. die Abschaffung der Leibeigenschaft. Der östliche Abteilungshaufen formulierte eigene zwölf „Rappertsweiler Artikel“. Ihre wichtigsten Ziele gehen zunächst in die gleiche Richtung: Reformation und Freiheit. Weitere Artikel richten sich gegen Missbräuche der herrschaftlichen Rechtspflege und Verwaltung, verlangen periodische Richterwahl, wenden sich gegen veraltete Rechtssatzungen. Mehr als im übrigen Oberschwaben verlangen sie eine Stärkung der dörflichen Selbstverwaltung, was den Interessen der bäuerlichen Oberschicht entsprach. Aber die Rappertsweiler Artikel spiegeln eher die Probleme im östlichen Bodenseegebiet wieder, wo dörfliche Selbstverwaltung und eigenes Gericht schon abgeschafft worden waren, als die Situation im Linzgau, wo die Herrschaften ihren Bauern ihre dörfliche Selbstverwaltung noch nicht entzogen hatten.

Immerhin muss die Abschaffung der Leibeigenschaft auch dem Bermatinger Haufen ein ebenso wichtiges Anliegen gewesen sein, haben sich doch die Bauern im Salemer Gebiet schon im 15. Jh. mehrfach, z. T. in langen Prozessen gegen das Kloster als Leibherr gewehrt. Nur einmal artikuliert der Bermatinger Haufen seine Ziele, als er die Mönche des Klosters Salem die reformatorische Predigt und das „göttliche Recht“ beschwören ließ. Das ließ alles offen für künftige konkrete Forderungen und stellte alle bisherigen Leistungen in Frage.

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