Nach dem Versuch von 1732 droht 1760 wieder die Trennung der Provinz vom Orden. Sie wird betrieben vom Provinzial Dr. Luzan95, vorher Generalprokurator in Rom, enttäuscht darüber, daß er nicht in das Generaldefinitorium gewählt wurde. Er wird unterstützt von den beiden großen formierten Konventen in Langnau und Rohrhalden und vom Bischof in Konstanz, unter dessen Jurisdiktion sich die Provinz stellen will. Widerstand regt sich in den drei kleineren Schwarzwaldklöstern und vom Vize-Provinzial. Dem von ihm herbeigerufenen Ordensgeneral gelingt es, auf seiner Visitationsreise alle Patres bis auf den Provinzial und den Langnauer Prior zur Rücknahme des Trennungsantrags in Rom zu bewegen96.
1772 und 1775 visitiert letztmals ein Ordensgeneral die schwäbische Provinz. Wohl auf seinen Druck befolgt das Provinzialkapital 1775 einen Beschluß des Zwischen-Generalkapitels von 1772, wonach in jeder Provinz ein Kloster bestimmt werden soll, in dem die Professen die Ordenskonstitutionen genau einhalten. 1772 hatte das Provinzkapitel es unter Hinweis auf die geringe Zahl der Mönche noch abgelehnt, den Beschluß umzusetzen. 1775 wird nun Rohrhalden als Kloster der strengen Observanz eingerichtet97. Konkrete Folgen sind allerdings keine bekannt.
Die Chronisten in Bonndorf und Grünwald halten von den Visitationen ihres Ordensgenerals Paul Graf Esterhazy98keine Anordnungen fest, zeigen sich aber beeindruckt vom Auftreten des Sohnes des bedeutendsten ungarischen Magnatengeschlechts, der mit zwei Begleitern, vier Dienern, sieben Pferden im eigenen Wagen anreist. Die ehrenvollen Empfänge des Generals in St. Blasien, Salem, Weißenau, durch Kardinal Rodt, den Grafen von Montfort und die verwandten Grafen von Königsegg in Aulendorf mögen ebenso wie sein Privileg, die Pontifikalien eines Abts zu tragen, trotz aller Kosten das Selbstbewußtsein der schwäbischen Pauliner gestärkt haben. Obwohl von hoher Herkunft „venit et fuit ut Pater erudiens nos exemplo et virtutibus religiosis ... comitatus“99.
1781 brechen nach dem Tod des Provinzials Iagmeth100, als der vorige langjährige Provinzial Lintsching101wieder an die Spitze der Provinz aufrückt, wieder Konflikte in der Provinz und mit der Ordensleitung auf. Der wiedergewählte Ordensgeneral Ordódy102kündigt sein persönliches Erscheinen zur Generalvisitation und zum Provinzkapitel am 29. Juli 1781 an, um die Gemüter zu beruhigen. Dies scheint plötzlich unmöglich, als das Dekret vom 24. März 1781 zugestellt wird, wonach allen österreichischen Klöstern jegliche Verbindung mit Ordensleitung und anderen Klöstern außerhalb Österreichs untersagt wird. Der amtierende Vizeprovinzial Lintsching erreicht aber von der vorderösterreichischen Regierung in Freiburg die Genehmigung der Generalvisitation und des Provinzkapitels. Der General schickt nun seinen Sekretär zur Visitation. Er mahnt auf dem Provinzkapitel „ad charitatem fraternam“ und erreicht, daß alle Kapitularen „futuram unionem in commune“ versprechen. Lintsching wird wieder zum Provinzial gewählt103.
Es sollte die letzte Generalvisitation der schwäbischen Provinz und das letzte gemeinsame Provinzkapitel der fünf Klöster bleiben, denn 1784 besteht die vorderösterreichische Regierung auf dem Vollzug des Dekrets von 1781. Die beiden vorderösterreichischen Klöster Langnau (seit 1780 österreichisch) und Rohrhalden müssen aus dem Provinzialverband aussscheiden104. Gleichzeitig ordnet die fürstenbergische Regierung an, daß die beiden Residenzen Grünwald und Tannheim „von Bonndorf im Sanktblasianischen separiert und aller nexus mit diesem abgeschnitten sein solle“105, womit die schwäbische Provinz ihr Ende gefunden hätte.
Zwei Jahre später, 1786, befindet Kaiser Joseph II., „daß die klösterliche Zucht bey dem Pauliner Orden ... ganz in Verfall gerathen sey, wonach desselben Weiterbeibehaltung weder nothwendig, noch rathsam ist“106, und befiehlt die Aufhebung aller österreichischen Paulinerklöster, damit auch von Langnau und Rohrhalden mit ihren zusammen 19 Religiosen. Nach der Auflösung der beiden größten Klöster bleiben nur noch die „Ruinen der zusammen gesunkenen Rheinischen Provinz in drey kleinen Klösterchen bestehend übrig“. Diese rettet „die Standhaftigkeit der damals lebenden Pauliner ... vor dem Sturz“107. Ohne Verbindung zur neuen Ordensleitung in Polen unterstellen sich die „membra sine capite“108der bischöflichen Jurisdiktion, wie sie früher mehrfach vergebens angestrebt wurde, und um die sie nun der Not gehorchend nachsuchen.