Elmar L. Kuhn

Die Pauliner 13.-16. Jahrhundert


 

 

Entstehung

Im 17. und 18. Jahrhundert bemühten sich die Pauliner in einer Vielzahl von Publikationen nachzuweisen, dass der Hl. Paulus von Theben wirklich, wie schon vom Hl. Hieronymus beschrieben, der erste christliche Eremit gewesen sei, ihr Orden in einer ununterbrochenen Abfolge auf ihn zurückgehe und folglich der älteste und ehrwürdigste Orden der katholischen Kirche überhaupt sei: „Ordo Paulinus et institutionem et titulum a S. Paulo primo eremita rite sumpsit“17. Sämtliche Wüstenväter, von Antonius und seinen Schülern angefangen, aber auch Pachomius, Hieronymus, Augustinus, die griechischen Kirchenväter, sowie sämtliche aus der Kirchengeschichte bekannten Eremiten wurden als Mitglieder des Paulinerordens betrachtet, bis die „Paulinische Einsidlerey in das Königreich Hungarn eingebracht“ und das “Einsidlerische Pauliner-Leben in das Paulinerische Kloster-Leben“ verändert worden sei18.

Wesentlich vorsichtiger formuliert noch der erste Geschichtsschreiber des Ordens, Gregor Gyöngyösi im dritten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts. Sein Bericht setzt erst mit der Taufe König Stephans ein, also gegen 972, wonach damals Männer auf der Suche nach einer kontemplativen Lebensweise aus benachbarten Ländern nach Ungarn gekommen seien und sich als Eremiten niedergelassen hätten19. Aus der Vereinigung von Eremitorien und Eremitengemeinschaften entstand dann im 13. Jahrhundert der Paulinerorden. Der Bischof Bartholomäus von Pécs (dt.Fünfkirchen) errichtete 1225 das Kloster St. Jakob bei Patacs für ehemalige Eremiten seiner Diözese und schrieb ihnen eine kurze und sehr allgemein gehaltene Regel vor20. Gegen Mitte des Jahrhunderts schloss sich Eusebius, ein ehemaliger Domherr von Esztergom, Eremiten in der Umgebung der Stadt an, gründete nach dem Vorbild des Jakobsklosters 1250 das Kloster vom Hl. Kreuz im Pilisgebirge und übernahm die Leitung beider Gemeinschaften. In den folgenden Jahren erhöhte sich die Zahl der eremitischen Gemeinschaften unter seiner Leitung auf mindestens zwölf. 1262 soll er in Rom Papst Urban IV. um die Anerkennung dieser Eremitengemeinschaften als Orden und um die Augustinusregel gebeten haben, was die Kurie verweigerte, da sie einen weiteren ohne Bettel nicht lebensfähigen Orden verhindern wollte. Der vom Papst mit einer Untersuchung beauftragte Bischof Paul von Veszprém (dt. Weißbrunn) stellte fest, dass die materiellen Voraussetzungen nicht ausreichten, gestand aber zu, dass die Gemeinschaften weiterhin „in cultu heremitico de caetero Domino famulentur“21. Da sie über keine verbindlichen Observanzen oder Statuten verfügten, erließ er neue, wenig differenziertere, wonach sie sich in ihrem officium divinum nach der Ordnung der nach der Augustinusregel lebenden Domkapitel zu richten hätten. Wenig später gab ihnen Erzbischof Lodomerius von Esztergom eine detaillierte Regel, die 1297 Bischof Andreas von Eger (dt. Erlau) für die Eremiten seiner Diözese auf Bitten des Provinzialpriors übernahm.

Als Kardinal Gentilis als päpstlicher Legat in Ungarn weilte, um die Anerkennung von Karl Robert von Anjou als ungarischen König durchzusetzen, gewährte er, was 1262 noch abgelehnt worden war. 1308 gestand er die Augustinusregel zu und 1309 erlaubte er, dass sich die Brüder im Kapitel eigene Konstitutionen gaben, wovon sie noch im gleichen Jahr Gebrauch machten. In der Urkunde von 1309 taucht nach der alten Bezeichnung als „fratres sancte Crucis de Eremo“ zum ersten Mal der neue Ordensname „ordinis sancti Pauli primi eremite“ auf22. Dieses erste Generalkapitel fand im Kloster St. Laurentius bei Buda (dt. Ofen) statt, wohin das Ordenszentrum verlegt wurde; es folgte damit dem königlichen Hof, der von Esztergom nach Buda übersiedelte.1328 bestätigte Papst Johannes XXII. in Avignon dem Orden die Augustinusregel, ihren Besitz und das Recht, einen Generalprior zu wählen, der seine Mitbrüder zu visitieren und zu korrigieren hatte. Außerdem befreite der Papst den Orden von der Pflicht, die Diözesansynoden zu besuchen und von ihrem selbst bebauten Land Zehnten zu entrichten. Damit eximierte der Papst den Orden von der bischöflichen Jurisdiktion23. Die folgenden Päpste erneuerten jeweils diese Privilegien und erweiterten sie. Urban V. räumte 1367 den Prioren die gleichen Rechte gegenüber ihren Konventen ein, wie sie die Äbte der Mönchsorden besaßen. Die endgültige päpstliche Anerkennung und Exemtion erfolgte 1371 durch Papst Gregor XI. in seinem Privileg „Mare magnum“24. Damit hatte die Formierung des Ordens ihren vorläufigen Abschluß gefunden, die dann auch zu einer Neufassung der Konstitutionen führte25. Mit der Anerkennung des Paulinerordens vollzog die Kurie nach, was sie ein Jahrhundert zuvor bereits bei den Augustinereremiten praktiziert hatte: die Zusammenfassung von Eremitengemeinschaften mit dem Ziel, das der Kirche stets verdächtige Eremitentum zu regulieren und in den Dienst der Kirche zu stellen. Das Ergebnis bei den Paulinern unterschied sich aber deutlich von den Augustinereremiten. Zwar übernahmen sie im wesentlichen die Organisationsstruktur der Bettelorden, hielten aber an ihrem eremitisch-monastischen Charakter fest. Als „Orden der zweiten Stunde“26lebten die Pauliner von meist bescheidenem Landbesitz abseits von Städten und Dörfern und konzentrierten sich auf Gebet, Askese und Meditation. Als Mischung der Ordenstypen Eremiten, Chorherren, Mönche und Mendikanten fiel es dem Orden schwer, ein klares Profil zu entwickeln. Papst Klemens XIV. erklärte die Pauliner 1770 endgültig zu Mönchen27.

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