Elmar L. Kuhn

Von Hemigkofen und Nonnenbach zur Gemeinde Kressbronn


Die große Gemeindereform im Kreis

Die Vereinigung von Hemigkofen und Nonnenbach sollte nur der erste Schritt zu einer großangelegten Gemeindereform im Landkreis Tettnang sein. Der Kreisleiter der NSDAP begründete ihre Notwendigkeit mit den schlechten Erfahrungen in den „Kampfjahren der Bewegung“. die Partei habe vor allem in den bevölkerungsstärkeren Orten Fuß fassen können, deshalb müssen Flächengemeinden ohne starken Mittelpunkt aufgelöst und größere Gemeinden um Zentralorte herum geschaffen werden. 1935 legte der Kreisleiter den ersten Plan einer neuen Gemeindeeinteilung des Kreises vor, von dem Kressbronn noch nicht betroffen war. Erst in einer zweiten Version war eine Aufteilung der Gemeinde Oberdorf vorgesehen, deren östlicher Teil mit Oberdorf selbst nach Kressbronn eingemeindet werden sollte. Dagegen protestierte Langenargen entschieden, weil ihm die Reform nur einen minimalen Gebietszuwachs gebracht hätte und es die flächenmäßig kleinste Gemeinde des Kreises geworden wäre. Dagegen begrüßten die Oberdorfer diesen Vorschlag sehr, weil über die Kressbronner Genossenschaftsbank enge wirtschaftliche Beziehungen bestünden: „Kreßbronn sei noch eine ländliche Gemeinde und habe infolge des großen bäuerlichen Hinterlandes auch die Aussicht, es zu bleiben. Die Befürchtungen, daß die bäuerlichen Belange nicht mehr ausreichend gewahrt werden, seien daher bei einer Zuteilung nach Kreßbronn geringer.“ Eine Vereinigung mit Langenargen wurde völlig abgelehnt, weil „die Bevölkerung Oberdorfs und Langenargens ganz verschieden geartet seien“. Die Entscheidung, die Kreisleiter und Landrat in Absprache trafen, fiel gegen die Oberdorfer und Kressbronner Interessen für den Anschluss von Oberdorf an Langenargen aus. „Dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist durch Eingemeindung des östlichen Teils von Oberdorf nach Langenargen eher Rechnung getragen als durch die Einbeziehung nach Kreßbronn.“ Kressbronn erhielt von der aufgelösten Gemeinde Oberdorf nur deren Parzelle Gießenbrücke und von der Gemeinde Laimnau Gießen.

Seit dieser kleinen Erweiterung im Norden ihres Gebiets änderte sich der Zuschnitt der Gemeinde Kressbronn nicht mehr, auch nicht durch die große Gemeindereform des Landes Baden-Württemberg um 1972. Von 1961 bis 1964 betrieben zwar die Bürger von Gießen nochmals die Rückkehr in ihre alte Gemeinde, zogen den Antrag aber schließlich zurück.

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