Kern des Kulturamtes ist das 1979 eingerichtete Kreisarchiv, das binnen weniger Jahre zum Kulturamt ausgebaut wurde, unter dessen Dach das Kreisarchiv heute eine der drei Abteilungen bildet. Der Unterhalt des Kreisarchivs ist immer noch erste und wichtigste Aufgabe des Kulturamts, da die Kreise dazu gesetzlich verpflichtet sind. Es prüft die für den laufenden Dienstbetrieb nicht mehr benötigten Akten, ob sie aus rechtlichen Gründen oder wegen ihrer historischen Bedeutung dauerhaft aufzubewahren sind. Dabei kann nur eine enge Auswahl getroffen werden, ca. 90% der Akten der Registratur werden zur Vernichtung frei gegeben. Benutzer des Archivs meinen bisweilen, hier nach systematischen Gesichtspunkten wohlgeordnet alle historischen Quellen zur Geschichte des Kreisgebiets vorzufinden. Aber in einem Behördenarchiv können nur Akten erwartet werden, die bei der betreffenden Behörde angefallen sind. Wer also Unterlagen sucht, muss wissen, welche Behörde sich mit seinem Thema befasst hat, dabei berät das Archiv natürlich. Ein Archiv ist also nur eingeschränkt „Gedächtnis einer Region“ oder einer Gemeinde, sondern vor allem das Gedächtnis der betreffenden Verwaltung, in diesem Fall des Landratsamtes Bodenseekreis mit seinen beiden Vorgängern, dem Oberamt/Landratsamt Tettnang und dem Bezirksamt/Landratsamt Überlingen. Die Landratsämter hatten aber nur einen eingeschränkten Zuständigkeitsbereich, vor allem für die Ordnungs- und Sozialverwaltung. Wer historisch arbeitet, muss in der Regel auch in den Archiven der Städte und Gemeinden, des Landes und ggf. in kirchlichen Archiven forschen. Zudem hat das Landratsamt bis 1979 seine archivwürdigen Akten an die Staatsarchive in Sigmaringen und Freiburg abgegeben. Erst seit 1979 verwahrt das Kreisarchiv die Aktenabgaben des Landratsamtes. Seine Bestände betreffen folglich vor allem die Behördentätigkeit des 20. Jahrhunderts, nur in wenigen Bereichen gehen die Akten bis zum Anfang des 19. Jahrhundert zurück, z. B. die Gaststätten-, Wasserrechts- und teilweise die Bauakten, sowie die Protokolle der Kreisgremien. Alle Bestände des Kreisarchivs mit Ausnahme der Übernahmen der letzten Jahre sind geordnet, erfasst und verzeichnet und können eingesehen werden, soweit nicht Sperrfristen dem entgegen stehen. Die Urkunden und Akten der Territorien vor 1802/10 befinden sich in den Staatsarchiven in Stuttgart und Karlsruhe.
Ursprünglich war es auch Auftrag des Kreisarchivs, die nicht hauptamtlich betreuten Gemeindearchive des Kreises zu betreuen, zu ordnen und zu verzeichnen. Fast alle Gemeindearchive des Altkreises Tettnang, die vorher noch nie erschlossen wurden, konnten geordnet und verzeichnet werden. In vier Gemeindearchiven des Altkreises Überlingen, dessen Archive in den 1950er Jahren vom Staatsarchiv Freiburg erfasst worden waren, wurden die Neuzugänge verzeichnet. Insges. sieben Archivinventare wurden veröffentlicht.71992 musste die Betreuung der Gemeindearchive aufgegeben werden, als in Folge von Sparmaßnahmen das Personal des Archivs reduziert wurde. Nachdem fast 20 Jahre seither vergangen sind und dringend wieder Aussonderungen in den Gemeinderegistraturen anstehen, soll das Kreisarchiv nunmehr auf Vertragsbasis wieder in den Gemeindearchiven tätig werden.