Elmar L. Kuhn

Die schwäbische Provinz des Paulinerordens ...


Das Ende

Die Aufhebung der einzelnen Klöster ist in den deutschen Archiven besser dokumentiert als die Jahrhunderte ihrer Existenz. Ich rekapituliere nur knapp die einzelnen Schritte354. 1781 wollte der General selbst wieder zum schwäbischen Provinzkapitel anreisen, um den Frieden in der Provinz wiederherzustellen, in der sich die Patres untereinander stritten und schon wieder Separationsgelüste hegten. Da stellte das kaiserliche Dekret vom 24. März plötzlich die ganze Ordensverfassung in Frage, da alle Verbindungen österreichischer Klöster außer Landes untersagt wurden. Auf ein flehentliches Bittschreiben der Provinz nach Wien wurden Visitation, nun durch den Generalsekretär des Ordens, und das Provinzkapitel nochmals genehmigt. Durch Ämterbesetzungen und ordinationes „ad ... unionem animorum procurandum“355 konnte die Provinz nochmals beruhigt werden. Es sollte das letzte Provinzkapitel der ganzen Provinz sein, denn bevor das nächste Kapitel 1784 wieder zusammentreten konnte, erging im Mai an den Definitor gubernans das Dekret der Freiburger vorderösterreichischen Regierung unter Berufung auf die Verordnung von 1781, daß „die beiden hierländischen Klöster ... Rohrhalden und Langnau ... in dem nexu mit den auswärtigen drei Klöstern in dem Römischen Reich nicht belassen werden sollen, sondern dieser habe wie bei anderen Orden gänzlich aufzuhören“356. Die fürstenbergische Regierung folgte sofort dem österreichischen Vorbild und untersagte den beiden Klöstern Grünwald und Tannheim die Verbindung mit Bonndorf, verhinderte die Wahl eines neuen Priors für Grünwald, unterstellte die Wirtschaftsführung beider Klöster seiner strengen Aufsicht und verbot den Landeskindern den Eintritt in den Orden. Wie „die österreichischen Klöster von den reichischen, (waren) also auch die fürstenbergischen von Bonndorf im St. Blasianischen separiert357. Die Provinz existierte faktisch nicht mehr, auch wenn nach dem Tod des Provinzials Lintsching 1783 der Titel „definitor gubernans“ von den einander nachrückenden Mitgliedern des 1781 gewählten Definitoriums weitergeführt wurden. Die vorderösterreichischen Behörden ließen den Klöstern Langnau und Rohrhalden die Wahl, zusammen eine Kongregation unter einem vom Generalprior bestellten Vikar zu bilden oder sich jeweils der bischöflichen Jurisdiktion zu unterstellen. Doch lehnte Rohrhalden eine Verbindung mit Langnau wegen dessen Schuldenlast ab358.

Die Obhut des Konstanzer Bischofs währte nicht lange, da am 7. Februar 1786 Kaiser Joseph II. verfügte: Da „die klösterliche Zucht bei dem PaulinerOrden in unserem Königreich Ungarn und den dazugehörigen Provinzen ganz in Verfall geraten sei, wonach desselben Weiterbeibehaltung weder notwendig noch ratsam ist, so haben wir Allergnädigst zu entschließen befunden, dass gedachter Orden in allen unseren Erbländern allgemein aufgehoben, dessen Vermögen ad fundum religionis eingezogen ... werden sollen“359. Die österreichischen Aufhebungskommissare teilten den Konventen in Langnau am 6. März und in Rohrhalden am 7. März die Aufhebung mit. Am 26. Juni begannen in Rohrhalden, am 16. August in Langnau die Versteigerungen des Klostergutes, am 6. August hatten die Langnauer Patres ihr Kloster zu verlassen, am 7. August die Rohrhaldener. Als in Langnau fast schon die ganze Fahrnis verkauft war, kam dort das kaiserliche Dekret vom 31. Juli an, „das Kloster Langnau derzeit nicht aufzuheben“360. Der Bischof von Konstanz hatte in Wien gegen die Aufhebung Langnaus protestiert, da Langnau in der Reichsgrafschaft Tettnang lag, die zwar 1780 von den Grafen von Montfort an Österreich verkauft worden war, aber von Joseph II. de jure nur in Personalunion als Landesherr regiert wurde. Der Tettnanger Oberamtmann übermittelte der Regierung daraufhin seinen Eindruck, „wenn nicht der Wohlstand und die äußerliche Ehre noch dabei einen Einfluss hätte, so glaube ich, dass die Wiedervereinigung keinen aus allen ganz freue“. „Wenn das Kloster keine andere Verfassung oder neues Institut bekommt, so ist keine Eintracht zu hoffen“361. Jede Änderung lehnte aber das Bischöfliche Ordinariat entschieden ab.

„Kaum waren die Religiosen wieder beisammen, als sie sich im ruhigen Besitze zu sein glaubten, und wir unsererseits bereits an der Wiedervereinigung arbeiteten, erfolgte ein anderes k.k. Aufhebungsdekret“362, das am 28. Februar 1787 dem Konvent verkündet wurde. Am 31. Juli 1787 verließen die Langnauer Patres endgültig ihr Kloster. Der Bischof von Konstanz, der Fürstabt von St. Blasien und der Abt von Salem unternahmen zwar mehrfach noch Schritte in Wien, vor allem nach dem Tod Josephs II. 1790, um eine Rücknahme der Klosteraufhebungen v.a. von Langnau, aber auch von Rohrhalden, zu erreichen, ohne Erfolg363. 1787 wurden die Klosterkirche Rohrhalden, 1793 die Klosterkirche Langnau exekriert, beide Kirchen wurden alsbald abgebrochen. Von den Langnauer Konventualen traten zwei in das Benediktinerkloster Mehrerau bei Bregenz ein, die übrigen Patres wählten ebenso wie ihre Mitbrüder in Rohrhalden den Weltpriesterstand364. Die Rohrhaldener ließen sich meist gleich in Rottenburg pensionieren, während die Langnauer zum größten Teil Hilfspriesterstellen übernahmen. Der Langnauer Laienbruder war schon 1786 nicht ins Kloster zurückgekehrt, da er „Gott und der Welt nichts nutz, (wenn er) sein Leben im Kloster Langnau zubringe“365 und nahm in der Folge für die österreichische Verwaltung als Geometer eine genaue Vermessung des ganzen Gotteshausamtes vor366.

Obwohl ihnen die fürstenbergische Regierung alle Verbindung untereinander untersagt hatte, baten am 9. August 1786 die 11 Patres der drei Schwarzwaldklöster den Konstanzer Bischof, sich als derzeitige „membra sine capite“ seinem Schutz unterstellen zu dürfen. „Der einzige Verband, welchen wir noch mit auswärtigen Ordensbrüdern eingehen können, ist mit jenen von Polen, welche Verbindung aber wegen der großen Entlegenheit uns keinen großen Vorteil gewähren kann“367. Wie 1760 setzte sich der Bischof in Rom nachdrücklich für die Exemtion der Provinz ein, diesmal mit Erfolg. Am 17. März 1787 genehmigte ein päpstliches Breve die Unterstellung der verbliebenen drei Klöster der Provinz unter den Bischof, doch sollten sie „mit dem Ordensgenerale verbunden sein und jährlich mit ihm per litteras kommunizieren“368. In Tschenstochau in Polen residierte seit 1786 ein Generalvikar des Ordens, der die noch bestehenden 19 polnischen Klöster leitete.

1788 bat der Definitor gubernans das bischöfliche Ordinariat wegen erheblicher Disziplinprobleme um eine Visitation und die Erlaubnis eines Wahlkapitels zur Neubesetzung der Ämter. 1789 visitierte ein bischöflicher Kommissar die drei Klöster und präsidierte dem Wahlkapitel. An diesem Wahlkapitel konnten erstmals alle 11 Professen der drei Klöster teilnehmen. Sie entschieden sich auch, das Definitorium abzuschaffen, dessen Funktion die beiden Prioren der Residenzen in Zukunft wahrnahmen369. Da nach dem Tod Kaiser Josephs II. ein Kurswechsel der österreichischen Kirchenpolitik erwartet wurde, gab Fürstenberg seine Zustimmung, dass seine beiden Klöster wieder im Provinzverband mit Bonndorf standen, und die mutationes wieder durchgeführt wurden, behielt sich aber weiterhin die Aufsicht über die temporalia vor370.

Mit der Umsetzung der Beschlüsse 1790 war es nochmals gelungen, den Provinzverband mit einigen Verfassungsänderungen wiederherzustellen. Die nächsten Provinzkapitel fanden 1793 und wegen des Krieges verspätet wieder 1798 mit den anstehenden Wahlen statt371. Zwar stritt man sich im Kloster Bonndorf weiterhin über die „übertriebene Betschwesterei“372, und die Kriegslasten beschwerten die Klöster schwer, dennoch schien sich die nur noch winzige Provinz wieder zu konsolidieren, neue Professen vergrößerten die Zahl der Patres.

Aber am 14. April 1801 alarmierte der Provinzial und Bonndorfer Prior Paul Winter das bischöfliche Ordinariat: „Uns länger durchzubringen ist bei gegenwärtiger beispielloser Zeit pure Unmöglichkeit. Die Schuldenlast auf allen drei Klöstern wird immer größer ... Wir (sind) im verflossenen und heurigen Jahr durch den Krieg gar so hart mitgenommen, am Rande des gänzlichen, unvermeidlichen Verfalls“373. Am 24. April schilderte Winter auch dem Fürsten von Fürstenberg die schlechte wirtschaftliche Lage und bat ihn, eine Untersuchung und geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Subsistenz zu veranlassen. Diese Schritte nahm ihm der Tannheimer Prior sehr übel, da er die Lage negativer dargestellt habe, als sie in Wirklichkeit sei. Auf der Grundlage der vom Provinzial vorgelegten Daten verfasste der Sigmaringer Stadtpfarrer als bischöflicher Kommissar ein vernichtendes Gutachten, „dass der Schulden- jenen des Vermögensstandes weit übersteige und die Gewissheit des Untergangs ... ganz offenbar“ sei. Weil Bonndorf und Grünwald jeweils mit Pfarrstellen verbunden seien, solle man diese zwei Klöster retten und Tannheim veräußern oder „alle drei Klöster, wie ehemals die Wilhelmiten an St. Blasien zu übergeben, ... als man ohnehin vorsieht, daß bei dem Abgang an Mitteln, bei dem Mangel an Kandidaten und bei täglicher Abnahme an Kräften die Pauliner nicht mehr lange bestehen“. Am 5. September 1801 leitete das Ordinariat den Vorschlag, Tannheim zugunsten Grünwalds aufzuheben, und die Bitte, St. Blasien möge einen Teil der Schulden Bonndorfs übernehmen, dem Provinzial und dem Fürstabt von St. Blasien zu. Am 4. November unterzeichneten sämtliche Patres ein Schreiben an das Ordinariat, in dem sie nochmals Zahlen zur Wirtschaftslage lieferten und ihre Lage begründeten, „daß weder Luxus, weder schlechte Haushaltung die Quelle unseres zeitlichen Verderbens und der gegenwärtigen Armut ist, ... wohl aber die übertriebenen Kriegslasten auf der einen und die Übersetzung des Personals auf der ... bonndorfischen Seite schon über die 70 Jahre“. Am 1. Dezember besprach ein St. Blasianer Hofrat mit Bischof, Generalvikar und Räten die Lage, die er nicht so negativ sah, und äußerte die Vermutung, dass manche Patres auf die Auflösung hinarbeiteten, um selbständige Pfarreien zu erhalten.

Am 13. Januar 1802 trafen sich Vertreter des Ordinariats, St. Blasiens und Fürstenbergs in Meersburg zu einer Konferenz. Der fürstenbergische Hofrat schilderte die Situation in den schwärzesten Farben, der Fürst werde deshalb in Rom die Aufhebung der beiden Klöster beantragen. Dem widersprach der Vertreter St. Blasiens. Dort hatte man mittlerweile bemerkt, daß die vom Provinzial gelieferten Zahlen auf völlig unsinnigen Berechnungen beruhten und zu einer zu negativen Einschätzung führten. Nach Ende des Krieges, der alle Herrschaften und Stifte in Schulden gestürzt habe, sei eine Sanierung möglich. Eine Einigung kam auf der Konferenz nicht zustande, der fürstbischöfliche Rat kündigte zur Klärung eine Visitation, eine Untersuchung der Wirtschaftsverhältnisse im Benehmen mit den Landesherren und mutationes zur Hebung der Disziplin an. Im Ordinariat hatte man den Eindruck gewonnen, die Pauliner und das Haus Fürstenberg würden in einer stillen Interessenkoalition den schlechten Vermögensstand nutzen, um eine Säkularisierung zu erreichen.

Im März 1802 visitierte ein bischöflicher Kommissar die drei Klöster, und fand die Untersuchung der Bonndorfer Klosterwirtschaft statt. In seinem Abschlußbericht vom 1. April 1802 ging der Kommissar von der Weiterexistenz aller drei Klöster aus und schlug mit Zustimmung St. Blasiens einen Personalstand von vier Patres in Bonndorf und je drei in Grünwald und Tannheim vor. Zwei Patres wollte zur Entlastung Bonndorfs St. Blasien selbst, je einen seine Priorate Oberried und Sion übernehmen.

Die Untersuchung der Wirtschaftslage von Grünwald und Tannheim im August 1802 gestaltete sich schwieriger. Während St. Blasien für Bonndorf bereits bei seiner Visitation im März einen genauen Sanierungsplan aufgestellt hatte, der eine Abzahlung aller Schulden in 10 Jahren erwarten ließ, behinderten die fürstenbergischen Beamten die Untersuchung in jeder Weise. Der bischöfliche Kommissar schilderte in seinem Bericht vom 10. September 1802, wie sie alles taten, um „einen großen Schuldenstand, keineswegs aber das wahre Vermögen“ festzustellen. Es habe sich herausgestellt, dass das Kloster Tannheim „auch in der Zukunft in Rücksicht (seiner) schönen und wohlbehaltenen Waldungen bestehen kann“, Grünwald wegen seiner Schuldenlast aber nicht gehalten werden könne, wobei die Schulden beider Klöster fast ausschließlich durch die übertriebenen Kriegskontributionen Fürstenbergs bedingt seien. Es sei offenkundig, „dass von Seiten Fürstenbergs mit aller Gewalt dahin gezielt wird, die Paulinerklöster zu verschlingen, wozu keine gründliche Ursache, folgsam nur Habsucht zugrunde steht“. Fürstenberg betrachte alle Klöster „als überflüssig, dem Staat unnützlich und hiermit zur Aufhebung reif geworden“. Der Kommissar schlug vor, Grünwald mit Zustimmung St. Blasiens als Lehensherr aufzuheben, mit dem Erlös die Schulden aller Klöster zu bezahlen und die Pfarrei Kappel zu dotieren. Kloster Tannheim sollte mit der „wirklichen Pfarrverwesung über das Dorf Tannheim“ beauftragt werden.

Aber in Donaueschingen war die Entscheidung bereits gefallen. Unter Berufung auf die bischöflichen Erwägungen vom September 1801 erließ die fürstenbergische Regierung am 18. Oktober 1802 ein Dekret, wonach sie das Kloster Tannheim aufhob und die Patres nach Grünwald versetzte. Auf den Protest des Bischofs erklärte sie diese Maßnahme für provisorisch bis zur endgültigen Regelung durch den Reichsdeputationshauptschluß. Nun waren’s nur noch zwei. Am 24. Juni 1803 ordnete der Fürst die förmliche und endgültige Aufhebung beider Klöster Grünwald und Tannheim an, „die gegenwärtig ohne alle notwendige oder nützliche Bestimmung ... bestehen“. Alle Patres übernahmen Pfarrverweserstellen.

Übrig blieb nur das Kloster Bonndorf. 1805 bat der Prior Paul Winter, der immer noch auch den Titel Provinzial führte, im Namen seiner Mitbrüder den Dekan, das Ordensgewand ablegen und das Weltpriesterkleid tragen zu dürfen. „Provinz haben wir doch keine mehr, ... und uns als Kloster fortzubringen, ist physisch unmöglich, daher unsere berufsmäßige Bestimmung einzig die Seelsorge ist, die uns dem Predigtamte, Katechisieren, Schulbesuche und Krankenbesorgung gewidmet hat. Wir wissen zum voraus, dass wir die letzten unseres Ordens in Deutschland sind und nun so ganz isoliert dürfen wir uns im Umkreise von einigen Stunden anders nicht als eine fremde Erscheinung betrachten, die mehr dem Gespötte, als der Ehre ausgesetzt, angegafft werden“374. Aber das Ordinariat lehnte den Antrag harsch ab, „da sie noch in regulärer Gemeinschaft beisammen leben“. Doch die Gemeinschaft hatte sich schon aufgegeben, der Aufhebungskommissar berichtete Ende 1806, „sämtliche Herren Religiosen (wünschen) ihre baldige Auflösung und eine dauerhafte Versorgung von selbst“375. Am 24. März 1807 verfügte die großherzoglich badische Regierung die Aufhebung des Klosters Bonndorf. Der bereits 69jährige Prior setzte sich zur Ruhe, zwei Mitbrüder versahen weiterhin die Pfarrei in Bonndorf, die übrigen wechselten auf andere Pfarr- und Kaplaneistellen. Der Orden überlebte in Polen, in Deutschland gab es fast zwei Jahrhunderte keine Pauliner mehr.

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