Obwohl in der Übereinkunft klar der Name der neuen Gemeinde als Hemigkofen Nonnenbach festgelegt wurde, setzte sofort der Kampf um den Ortsnamen ein. Den Vorreiter für den Namen Kressbronn spielte am 27. Januar 1934 ein hoher Stuttgarter Richter, Cuhorst, der aus Kressbronn stammte und später bei Bluturteilen des Volksgerichtshofes mitwirkte. Am 07.03. zog die Bodanwerft nach mit dem Argument, weil „an größeren Plätzen der Name Kressbronn durch unsere Werft ausgiebiger als Hemigkofen-Nonnenbach bekannt ist“. Später schob die Werft noch einen obskuren Brief eines hohen SA-Führers nach, in dem über seine Versuche berichtet wurde, mit Hemigkofen telefonisch verbunden zu werden: „,Die Anmeldung eines Ferngespräches nach Hemigkofen spielt sich folgendermaßen ab:
In Berlin: Ick mecht Hemigkofen!
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Was möchten Sie kaufen, mein Herr?
Ick mecht Hemigkofen!
Ach. Sie wollen mir wohl veräppeln?
Ne, doch, ne doch, Fräulein, Äppel mecht ick schon koofen, aber in Hemmigkofen - det is doch en Ort!
Ach so! –
Wie heißt der Ort?
Bitte buchstabieren Sie doch einmal?
Also, H. wie Heinrich, E wie Emil usw.“
Mit Berliner Sprachproblemen sollte hier also Namenspolitik betrieben werden. Der neue, nunmehr nur noch aus NS Mitgliedern bestehende Gemeinderat beschloss am 18. Mai 1934 wunschgemäß auf Antrag der Bodanwerft, „der neuen Gemeinde den Namen Kressbronn zu geben“. Das frischgebackene, wenig glückliche Ehepaar hatte also gewissermaßen den Namen eines Kindes angenommen, das die Braut in die Ehe miteingebracht hatte.