Elmar L. Kuhn

Das Ende der Grafen von Montfort


 

 

 

Chronologie

Die Grafen von Montfort konnten als eines der ältesten Adelsgeschlechter Schwabens ihren Stammbaum bis in die Zeiten der Karolinger zurück verfolgen9. Die Geschichte der Familie ist bis ins 16. Jahrhundert eine Geschichte der Teilungen in einzelne Linien und des sukzessiven Verkaufs vor allem der Stammlande in Vorarlberg an die Habsburger. Nach 1659 verblieben den Grafen nur noch die Herrschaften Tettnang und Argen als Reichslehen und die zur Ritterschaft steuerbare Herrschaft Schomburg mit zusammen etwa 10 000 Untertanen. Im 30jährigen Krieg waren beide Schlösser in Tettnang und Argen zerstört worden. Zunächst begnügte sich Graf Johann V. (1627-1686) mit der Wiedererrichtung zweier relativ einfacher Schlossbauten.

Sein Sohn Graf Anton III. (1670 – 1733) verpachtete 1699 in der Hoffnung auf eine Karrierre am fürsterzbischöflichen Hof seines Schwagers Johann Ernst Graf von Thun in Salzburg die Einkünfte seiner Herrschaften an seinen Oberamtmann , musste aber bereits 1701 erwägen, beim Kaiser eine Debitkommission zur Untersuchung seiner „übermäßigen Schuldenlast“ zu beantragen10.

Nachdem Anton nach dem Tod seines Schwagers 1712 sein Amt als Obristmarschall in Salzburg aufgegeben hatte und an den Bodensee zurückgekehrt war, genügten ihm die beiden bescheidenen Schlösser nicht mehr. Nach dem Beispiel der mit ihm verschwägerten Häuser Thun und Schönborn begann er 1712 mit dem Bau der großen Vierflügelanlage des Neuen Schlosses in Tettnang, der „unumgänglich geworden sei [...] zu des hohen Hauses Ehre“11. 1718/19 sondierte er gar die Möglichkeit einer Erhebung in den Reichsfürstenstand12. Als ihn die Finanzierung des Baus überforderte, verzichtete er noch vor der Fertigstellung auf die Regierung und zog sich 1728 in ein kleines Landhaus bei Salzburg zurück.

Sein Sohn, Graf Ernst (1700 – 1758), schreibt 1727 an den Kaiser, sein Vater habe die Regierung an ihn abgetreten. Er finde „eine ungeheure Schuldenlast“ vor, die gerichtlichen Verfolgungen würden sein Haus in die „Gefahr eines völligen Unterganges verwickeln“. Bevor er „mit den Reichslehen begnadigt“ werde, bitte er um die Einsetzung einer kaiserlichen Debit-Kommission13. Zu diesem Zeitpunkt beträgt die Schuldenlast etwa 3700 000 Gulden. Die Kommission verhandelt jahrelang, produziert Aktenmassen und legt Sanierungspläne vor. Zwei konkrete Vorschläge werden erwogen: der Verkauf der Herrschaft Schomburg um 80 000 Gulden an den Deutschen Orden und die Einrichtung eines Landkommerziums. Beide Vorschläge lehnt der Kaiser ab, den ersten wegen des Verbots der Veräußerung einer reichsritterschaftlichen Herrschaft an die tote Hand, den zweiten wegen des Einspruchs der benachbarten Reichsstände gegen die Errichtung eines Handelsmonopols in der Grafschaft. De facto stimmt der Kaiser einem Zahlungsmoratorium und Schuldnerschutz zu, um dem „uralten und um Ihre Kaiserliche Majestät [...] so wohl verdienten Reichs-Gräflichen Haus [...] mit allen gedeihlichen Rettungs-Mitteln auslänglich zu Hülfe zu kommen“14. Durch Verhandlungen mit den Gläubigern gelingt es immerhin, die auf 560 257 Gulden gestiegenen Schulden auf 344 497 zu reduzieren15. 1738 aber erklärt die Kommission ihre Bemühungen zur Sanierung für gescheitert. Der Reichshofrat sieht nur deshalb von der Einleitung eines förmlichen Konkurs-Verfahrens ab, weil der Graf sich bereit erklärt, einen Zahlungsplan anzunehmen, die Kameralverwaltung abzutreten und sich jeglicher Eingriffe zu enthalten16.

1739 entspannt sich die Situation etwas durch einen Fron- und Jagdkontrakt, wonach gegen jährlich 5 500 Gulden die Fronpflichten der Untertanen und Jagdrechte der Grafen abgelöst werden17. Mehr noch entlastet den Grafen ein Darlehen von 200 000 Gulden, das ihm Kardinal von Schönborn, ein Schwager des Grafen Ernst, als Bischof von Speyer zu günstigen Zinsbedingungen überlässt und das zur Abzahlung älterer Schulden verwendet werden soll18. Schönborns Wahl zum Koadjutor in Konstanz hat Ernst als kaiserlicher Wahlkommissar 1722 unterstützt. Schönborn revanchiert sich schon 1735, als er zwei Brüdern von Ernst Domherrenstellen in Speyer und Konstanz verschafft. Die Auszahlung des Kredits verzögert sich durch den Tod des Kardinals bis 1744, doch hält sich das Speyrer Domkapitel an den Vertrag. Ein schöner Zahlungsplan legt fest, dass nach einem Verzicht der Gläubiger auf mehr als ein Drittel ihrer Forderungen bei jährlichen Zahlungen von 20 000 Gulden das Haus nach 20 Jahren von allen Schulden frei sein soll. Der gräfliche Hofchronist jubelt, „das ganze Schuldenwesen [sei] ganz glücklich gehoben, [...] dass kein Zweifel waltet, es werde das hochgräfliche Haus mit göttlicher Beihilfe in 20 Jahren von allen Passiva liberiert und an wiederum in florisanten Stand gesetzt werden“.19

Es mangelt sowohl an der göttlichen wie an der gräflichen Beihilfe. Es geht ungebremst mit Kreditaufnahmen weiter. 1753 brennt das Neue Schloss ab mit einem Schaden von mehreren 100 000 Gulden20und unverzüglich wird mit dem Wiederaufbau begonnen. Die Zinszahlungen an Speyer stocken schon vorher, worauf das Darlehen gekündigt wird. Österreich springt mit einem Kredit in die Bresche und gewährt „zu Aufrechthaltung des uralt katholischen [...] hochmeritierten Gräflichen Hauses von Montfort [...] eine beträchtliche Aushilfssumme“ von 500 000 Gulden21. Damit können der Speyrer Kredit abgelöst und weitere Gläubiger befriedigt werden. Der Schuldenstand hat sich also wieder beträchtlich erhöht. Das Darlehen vermittelt der Bischof von Konstanz, Kardinal von Rodt, dessen Wahl vom Domherrn Johann Nepomuk von Montfort entscheidend gefördert worden war. Doch da der Graf die Bedingung des Darlehensvertrags nicht erfüllen kann, verpfändete Hochgerichtsrechte einzulösen, behält Österreich von den 500 000 Gulden 100 000 Gulden zurück. Bereitwillig geht es aber auf den Vorschlag des Grafen ein, die Zinszahlungen des ausbezahlten Betrags auf die Hälfte zu reduzieren und die andere Hälfte mit den nicht ausbezahlten 100 000 Gulden zu verrechnen, also Zinszahlungen mit dem Kredit zu finanzieren.

Aber selbst mit der Zahlung der restlichen 5 000 Gulden Zins gerät Graf Franz Xaver bald in Verzug. Auf die allmählich immer dringenderen Mahnschreiben Österreichs reagiert der Graf mit Verzögerungstaktiken und mit der zweifellos richtigen Bemerkung: „Der Hof wird das Geld weit leichter entbehren, als ich derzeit zahlen kann“22. Doch nun droht Österreich, die Worte des Grafen „wie Versprechen eines zahlungsflüchtigen Schuldners zu betrachten“23und kündigt 1763 und 1764 das gesamte Darlehen. Der Schuldenstand ist mittlerweile über 800 000 Gulden gestiegen. Der Graf wendet sich in seiner Not an die Konservatoren seiner Familie, die wieder eine Kommission einsetzen, die wiederum einen Zahlungs- und Sanierungsplan aufstellt. Eine Sanierung sei aber nur möglich, wenn dem Graf die Finanzverwaltung entzogen und eine Administrationskommission eingesetzt werde. Davon will der Kaiser aber nochmals absehen24. Der Graf jubelt, dass seine Verhältnisse „noch nicht administrationsmäßig befunden werden“, die Konservatoren beginnen zu resignieren, da der Graf weiterhin „offene Hände behält“25.

Eine Befreiung von der Schuldenlast zeichnet sich ab, als 1765 Verhandlungen mit Bayern über einen Verkauf der Herrschaft Argen aufgenommen werden, für es 1769 800 000 Gulden bietet, was aber Österreich unter Berufung auf sein Vorkaufsrecht verhindert. Verhandlungen über einen Verkauf Argens an Österreich werden hinhaltend geführt26. Die Auszahlung der Kaufsumme der Reichsabtei Weingarten für die Überlassung des Hochgerichts in der Herrschaft Liebenau mit kaiserlicher Genehmigung von 1764 verzögert Österreich bis 177327. Als Befürchtungen aufkommen, das Heiratsgut der dritten Frau Franz Xavers könne den Grafen aus seiner Zwangslage befreien, will Österreich keine Risiken mehr eingehen und erwirkt 1773 die Exekution und förmliche Immission mit der Beschlagnahme aller Einkünfte der Herrschaft Argen und des Amts Hemigkofen28. Der Kaiser lässt mitteilen, „von einer weiteren Kaufhandlung keine Frage mehr sein könne“ und der Graf könne froh sein, wenn er nicht „noch zwischen vier Mauern komme“29. Gleich drei Beamte, der Oberamtmann von Wasserburg, der Landrichter von Altdorf und der Administrationsbeamte in Langenargen berichten regelmäßig an die vorderösterreichische Regierung über die verzweifelten Versuche des Grafen, den Kopf noch aus der Schlinge zu ziehen. Die Beamten registrieren, wohin aus dem Schloss Briefe abgehen, mit wem der Graf spricht, wohin der Oberamtmann reist. Alle drei unterbreiten Vorschläge, wie Österreich endlich die Herrschaft ganz übernehmen könne, alle drei mit Ambitionen auf die zu erwartenden Stellenneubesetzungen30.

1776 muss der Graf seine Zahlungsunfähigkeit bekennen31. Der Schuldenstand beträgt nun etwa 1,2 Mio. Gulden, davon ein Viertel Zinsrückstände. Der Reichshofrat lässt nun auch die restlichen Herrschaften Tettnang und Schomburg von einer kaiserlichen Kommission unter Leitung des bischöflich konstanzischen Kanzlers verwalten und leitet ein förmliches Konkursverfahren ein. Es gibt also zwei Administrationen: Die Einkünfte der Herrschaft Argen werden von Österreich, die der Herrschaften Tettnang und Schomburg von einer kaiserlichen Kommission verwaltet, obwohl hinter beiden letztlich das Haus Habsburg steht, repräsentiert durch zwei Personen, Maria Theresia als österreichische Landesherrin und Joseph II. als Kaiser.

Das Interesse des neureichen Fürsten von Palm an einem Ankauf der Herrschaften zu prüfen, ist nicht mehr möglich. Dem Grafen fehlt nun das Geld für das Nötigste. Er weiß sich nicht mehr anders zu helfen, als sich Erb-, Waisen- und Depositengelder anzueignen. Er bittet seinen Kanzleidirektor, „seinen äußersten Notpfennig aufzuopfern und die beschwerliche Reise nach Wien zu unternehmen, um alldort seinem dermaligen Elend [...] ein Ende zu machen und letzte Verhandlungen zu führen32. Am 19. Juli 1779 müssen Graf Franz Xaver und sein Bruder Anton der Abtretung aller Herrschaftsrechte gegen Übernahme aller Schulden durch Österreich und eine Pension von 6 000 bzw. 3 000 Gulden für die Grafen zustimmen und stellen darüber am 13. August 1779 in Tettnang eine Urkunde aus. Mit der Vermittlung des Verkaufs hat der Bischof von Konstanz, der als Konservator des gräflichen Hauses eigentlich dessen Interessen vertreten müsste, getreu die ihm von den österreichischen Beamten übermittelten Instruktionen exekutiert33. Die österreichischen Beamten finden den Kauf eine sehr preisgünstige Lösung, denn Österreich handelt die anderen Gläubiger auf die Hälfte ihrer Forderungen herab und kommt mit knapp 900 000 Gulden davon, wenig mehr, als es 1769 für die Herrschaft Argen allein geboten hat. Der Altdorfer Landrichter schätzt den Wert der Grafschaft „auf paar Millionen“ Gulden34. Die Waldburger können die etwas kleinere Grafschaft Friedberg-Scheer um 2,1 Mio. Gulden an Thurn und Taxis verkaufen35.

Graf Franz Xaver stirbt noch vor der Regierungsübernahme durch Österreich am Karfreitag 1780. Für kurze Zeit tritt formell noch sein Bruder Anton IV. als regierender Graf die Nachfolge an. Am 22. August 1780 übergeben bzw. übernehmen die kaiserlichen und österreichischen Kommissare die Regierung in betont nüchternen Reden, in denen vor allem die Pflicht der Untertanen zur Dankbarkeit für die Befriedigung der Gläubiger betont wird36. 1787 stirbt Graf Anton IV. als letztes männliches Glied der Familie 1787 unter Hinterlassung von wieder 13 000 Gulden Schulden37. 1803 wendet sich die „Comtesse de Montfort“, geb. Gräfin von Schall zu Bell, an die vorderösterreichische Regierung wegen einer Kopie des Ehevertrags, den der Tettnanger Registrator aber nicht mehr finden kann. König Friedrich von Württemberg vergibt den Titel eines Fürsten von Montfort 1816 neu an seinen als König von Westfalen entthronten Schwiegersohn Jérôme.38

Den Verkauf begründet Graf Franz Xaver mit der „Reihe aller Gattung Unglücksfällen, die dasselbe [Haus] seit vielen Jahren unaufhörlich verfolgt haben [...], so dass wir unmöglich mehr daraus uns zu erschwingen im Stande waren, sondern in Ermanglung hinreichender Einkünfte uns standesmäßig aufzuführen und zugleich den zahlreichen Creditoren Genüge zu leisten, immer noch tiefer hinein gerieten“39. Diese Begründung und die geschilderten Vorgänge scheinen die These von Volker Press zu bestätigen, dass die Grafen der Schere zwischen „repräsentativer Rationalität“ oder „kompensatorischer Repräsentation“ auf der einen und den Zwängen „ökonomischer Rationalität“ zum Opfer gefallen sind40.

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